AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

General terms and conditions of sale and delivery

§1 Allgemeines – Geltungsbereich

1. Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der AB-Polymerchemie GmbH mit Unternehmern.

2. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, das weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl der Verbraucher als auch der Unternehmer.

3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Andere Vertragswerke gelten nicht, auch soweit einzelne Regelungen in unseren Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Insoweit gilt weder unser Schweigen noch die Annahme der Leistung oder Gegenleistung als Anerkennung entgegenstehender Geschäftsbedingungen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen unseren Geschäftsbedingungen und denen unseres Kunden, kommen ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen zur Anwendung, auch wenn der Kunde die Auffassung vertreten sollte, dass seine Geschäftsbedingungen die einzig gültigen sind.

§ 2 Vertragsschluss

I. Verkauf

1. Die Angebote der AB-Polymerchemie GmbH sind frei bleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in der chemischen Zusammensetzung bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten, wenn dadurch das Wesen der vertraglichen Vereinbarung nicht beeinträchtigt wird.

2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.

Die AB-Polymerchemie GmbH ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer der AB-Polymerchemie GmbH. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der AB-Polymerchemie GmbH zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer – also bei Produkten, die wir selbst einkaufen müssen und unverändert weiterverkaufen. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

4. Angaben über voraussichtliche Lieferzeiten sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise ein Liefertermin ausdrücklich zugesagt ist.

5. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Transparenz des Vertragsverhältnisses, die wesentlichen Erklärungen des Vertrages schriftlich abzugeben oder schriftlich zu bestätigen.

II. Werkleistung und Dienstleistung

Bei Werk- und Dienstleistungen kann die AB-Polymerchemie GmbH von vereinbarten Leistungen im Detail insoweit abweichen, als dadurch das Wesen der vertraglichen Vereinbarung nicht beeinträchtigt wird und die Abweichung den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Ansonsten kann sie von der Leistung abweichen, wenn sich die Leistung auch dann für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Kunde nach der Art des Werks erwarten kann.

III. Entsorgung

Die Entsorgung uns übergebenen Sachen ist zu vergüten.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich die AB-Polymerchemie GmbH das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

2. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich die AB-Polymerchemie GmbH das Eigentum an der Ware vor bis sämtliche Forderungen der AB-Polymerchemie GmbH gegen den Unternehmer aus der Geschäftsbeziehung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen der AB-Polymerchemie GmbH in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Lagerungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

4. Der Kunde ist verpflichtet, der AB-Polymerchemie GmbH einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

5. Die AB-Polymerchemie GmbH ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 3. und 4. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. Leistungen des Kunden werden abzüglich der notwendigen Aufwendungen der AB-Polymerchemie GmbH erstattet. Ihr wird bis zur vollständigen Bezahlung das uneingeschränkte Zugangsrecht zu ihrem Eigentum versichert.

6. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er der AB-Polymerchemie GmbH hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständigen, die ausschließlich im Eigentum des Kunden stehen, veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an die AB-Polymerchemie GmbH ab. Wird Vorbehaltsware vom Kunden – nach Verarbeitung/Verbindung - zusammen mit nicht der AB-Polymerchemie GmbH gehörenden Ware veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Die AB-Polymerchemie GmbH nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der AB-Polymerchemie GmbH, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich die AB-Polymerchemie GmbH, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Die AB-Polymerchemie GmbH kann verlangen, dass der Kunde ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt.

7. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für die AB-Polymerchemie GmbH vor, ohne dass für die AB-Polymerchemie GmbH daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht der AB-Polymerchemie GmbH gehörenden Waren, steht der AB-Polymerchemie GmbH der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Kunde der AB-Polymerchemie GmbH im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für die AB-Polymerchemie GmbH verwahrt.

8. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt, ist die AB-Polymerchemie GmbH auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe verpflichtet.

9. Die AB-Polymerchemie GmbH ist berechtigt, jederzeit die Herausgabe der ihr gehörenden Gegenstände zu verlangen, insbesondere die Rechte auf Aussonderung oder Abtretung des Anspruchs auf die Gegenleistung im Insolvenzverfahren geltend zu machen, wenn die Erfüllung ihrer Forderung durch den Kunden gefährdet ist, insbesondere über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder sich dessen Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtern. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie Pfändungen der Liefergegenstände durch die AB-Polymerchemie GmbH gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

§ 4 Zahlung und Verzug, Aufrechnung und Zurückbehaltung

1. Bei Dienst- oder Werkverträgen ist die Vergütung, wenn kein Zahlungsplan vorliegt, bei Abnahme durch den Kunden fällig. Die AB-Polymerchemie GmbH kann auch die Abnahme in sich abgeschlossener Teilleistungen verlangen.

2. Der Kunde verpflichtet sich, außer im Falle der ausdrücklichen Vereinbarung einer anderen Zahlungsweise, nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. Gegenüber Unternehmern behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Zudem schulden Unternehmer im Falle des Verzuges nach § 288 Absatz 5 BGB eine Pauschale in Höhe von € 40,00.

3. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder von der AB-Polymerchemie GmbH unbestritten sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Gefahrübergang

1. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.

2. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über.

3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

§ 6 Gewährleistung

1. Ist der Kunde Unternehmer, leistet die AB-Polymerchemie GmbH für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

2. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die AB-Polymerchemie GmbH ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

3. Bei Werk- und Dienstleistungen kann die AB-Polymerchemie GmbH nach ihrer Wahl etwaige Mängel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Sie kann die Nacherfüllung verweigern, wenn Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

5. Unternehmer müssen der AB-Polymerchemie GmbH offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware entsprechend des Handelsbrauches schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung dieses Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

6. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

7. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware oder Abnahme Leistung. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware oder Abnahme der Leistung. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

8. Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

9. Garantien im Rechtssinne, die über die vertraglich vereinbarte Gewährleistung hinausgehen, erhält der Kunde durch die AB-Polymerchemie GmbH nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§ 7 Haftungsbeschränkungen

1. Bei fahrlässigen Verletzungen unserer vertragsbezogenen Sorgfaltspflichten beschränkt sich die Haftung der AB-Polymerchemie GmbH auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei fahrlässiger Verletzung unserer vertragsbezogenen Sorgfaltspflichten unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, gilt die Haftungsbeschränkung nicht. Weiter gilt die Haftungseinschränkung nicht, wenn Ansprüche wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften geltend gemacht werden. Gegenüber Unternehmern haften wir bei fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Dies gilt nicht, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Als unwesentliche Pflichten sehen wir die Pflichten an, die nicht zur Erbringung unserer rechtzeitigen und mangelfreien vertraglichen Leistung erforderlich sind.

2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der AB-Polymerchemie GmbH oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

3. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware oder Abnahme der Leistung. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

§ 8 Schlussbestimmungen, geltendes Recht, Gerichtsstand, Datenerfassung

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der AB-Polymerchemie GmbH. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt.

4. Die AB-Polymerchemie GmbH speichert personenbezogene Daten für die Abwicklung der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.

5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingung können zudem auch unter https://abp-coatings.de/agb.html im Internet eingesehen werden.

Stand: 15.09.2016

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